Muttersprachlicher Unterricht

a) als unverbindliche Übung
-in der Volksschule (1. bis 4. Schulstufe)
-in der Sonderschule (1. bis 5. Schulstufe)

b) als unverbindliche Übung oder als Freigegenstand
-in der Hauptschule (5. bis 8. Schulstufe)
-in der Volksschuloberstufe (5. bis 8. Schulstufe)
-in der Sonderschule (6. bis 8. Schulstufe)
-in der Polytechnischen Schule (9. Schulstufe)

c) als unverbindliche Übung oder als Freigegenstand im Rahmen der Schulautonomie
- an allgemein bildenden höheren Schulen
- an berufsbildenden mittleren Schulen (wie Handelsschulen)
-an berufsbildenden höheren Schulen (wie Handelsakademien)

Unverbindliche Übung: Die Teilnahme am Unterricht wird ohne Benotung im Jahreszeugnis bzw. in der Schulnachricht und bei außerordentlichen SchülerInnen in der Schulbesuchsbestätigung vermerkt.

Freigegenstand: Die Teilnahme am Unterricht wird mit Benotung im Jahreszeugnis bzw. in der Schulnachricht und bei außerordentlichen SchülerInnen in der Schulbesuchsbestätigung vermerkt.

Organisationsformen des Unterrichts:
1) unterrichtsparallel: Die Schülerinnen und Schüler werden während der regulären Unterrichtszeit in einer Gruppe zusammengefasst.

2) integrativ: Die Lehrkraft für den muttersprachlichen Unterricht arbeitet im Team mit der/dem KlassenlehrerIn/FachlehrerIn.

3) zusätzlich zum Unterricht am Nachmittag (Falls nicht genügend Anmeldungen aus einer Klasse zustande kommen, können Kinder aus verschiedenen Klassen oder Schulen in einem Kurs zusammengefasst werden.)